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Donnerstag, 16. April 2009

Origami Pfau von Rudolf Deeg


Es hätte mich auch wirklich sehr überrascht, wenn der Auftraggeber nicht begeistert gewesen wäre, nachdem ihm ein Bild des fertigen Rudolf Deeg Pfaus zugegangen war:

Origami-Pfau aus nur einem Blatt

Der Origamikünstler hatte bis in die frühen Morgenstunden gefärbt und gefaltet. Damit der einmalige Vogel auch unbeschadet in Hamburg ankommt, hat Herr Deeg angeboten ihn persönlich vorbeizubringen. Morgen gehen beide auf die Reise.

Dienstag, 14. April 2009

Eigener Origami Pfau erwünscht


Um bei der unklaren Rechtslage kein Risiko einzugehen, hat sich der Auftraggeber über Ostern dazu entschlossen, Rudolf Deegs Angebot in Anspruch zu nehmen und einen eigenen Pfau des Origamikünstlers zu ordern. Allerdings mit der Auflage, dass dieser eine große Ähnlichkeit mit der Vorlage aufweisen soll. Da die Zeit drängt, wünscht man noch bis 18 Uhr eine Rückmeldung und einen aktualisierten Kostenvoranschlag. Hatte ich nicht noch letzte Woche geschrieben, der Pfau sei keine Herausforderung? Nun war er es! Herrn Deeg blieben nur wenige Stunden, um ein eigenes Modell zu entwerfen. Ich weiß nicht, wie er es geschafft hat, aber er hat es geschafft. Was Akira Yoshizawa mit zwei Blatt Papier auf die Beine stellte, gelang Rudolf Deeg mit einem. Da sein eigener Vogel ein anderes Papierformat benötigt, war die vorherige Auswahl hinfällig geworden und die gewünschte Farbe (zartblau) gab es nicht in dem notwendigen Format. Um den Pfau zu falten, muss Herr Deeg eigens Papier einfärben. Doch damit kann erst morgen begonnen werden. Heute sind die Fachgeschäfte bereits geschlossen.

Mittwoch, 8. April 2009

Origami und Urheberrecht


Die Zusage für den Pfau-Auftrag kam umgehend. Im darauf folgenden Telefonat wies Herr Deeg die Agentur allerdings darauf hin, dass er keine Rechte für die Verwendung des Yoshizawas Pfaus einräumen kann.

Das Urheberrecht ist eine komplizierte Sache. Nicht nur unter Faltern und Künstlern herrscht dabei Unsicherheit. Darf man ein Einverständnis der Nutzung annehmen, wenn ein Origamikünstler seine Modelle zur Nachfaltung mittels Faltanleitungen freigibt? Und was ist, wenn völlig andere Faltschritte am Ende zum selben Ergebnis führen? Ab wann liegt eine eigene Schöpfung vor, durch die man sich von einer Replik löst? Auf Nummer Sicher geht ein Auftraggeber nur, wenn er beim Künstler ein eigenes Werk bestellt.

Dienstag, 7. April 2009

Anfrage Origami Pfau


Gesten erreichte uns eine Anfrage bezüglich eines Origami Pfaus für eine Werbekampagne. Der E-Mail waren Bilder aus dem Internet beigefügt. Selbstverständlich stellt das Modell (Akira Yoshizawa Peacock) für einen geübten Origamikünstler keine Herausforderung da. Herr Deeg fertigte sogleich ein Muster an und sandte es als Digitalbild an die Agentur.